Verhalten beim Einbruch
Ein Einbruch – und jetzt?
Ein Einbruch in den eigenen vier Wänden ist nicht nur ein materieller, sondern auch ein psychischer Schock. Plötzlich steht man vor durchwühlten Zimmern, aufgerissenen Schubladen und gestohlenen Wertgegenständen. In diesem Moment ist es entscheidend, einen klaren Kopf zu bewahren und bewusst zu handeln. Das Netzwerk „Zuhause sicher“ gibt hierzu praxisnahe und wichtige Verhaltensregeln.
1. Ruhe bewahren – Schritt für Schritt handeln
Der erste und wichtigste Schritt: bleiben Sie ruhig! Unüberlegtes Hineingehen kann Spuren zerstören oder gefährlich sein. Verlassen Sie sofort das Haus oder die Wohnung. So erhalten Sie sowohl Ihre eigene Sicherheit als auch mögliche Beweise.
2. Polizei rufen – Spuren schützen
Wählen Sie umgehend den Notruf 110, um die Polizei zu verständigen. Warten Sie anschließend außerhalb der Wohnung, bis die Polizei Ihre Anwesenheit zulässt. Nur so bleiben Spuren unverfälscht.
3. Wichtige Hinweise liefern
Erteilen Sie der Polizei möglichst genaue Angaben:
- Täterbeschreibung (Größe, Kleidung)
- Fluchtrichtung
- Fluchtfahrzeug (falls vorhanden): Farbe, Marke, Kennzeichen
Je detaillierter die Angaben, desto besser unterstützt das bei der Fahndung.
4. Versicherung informieren – der Schadensüberblick
Unmittelbar nach der Polizei sollten Sie Ihre Hausratversicherung informieren. Lassen Sie auch hier die Wohnung unberührt – sowohl Polizei als auch Versicherung müssen sich unveränderte Bedingungen ansehen, bevor Schadensermittlung oder Aufräumarbeiten beginnen.
5. Aufräumen erst nach Freigabe
Verändern Sie nichts im Tatort, bevor Polizei und Versicherung die Freigabe erteilen. Erst danach können Sie beginnen, Schäden zu dokumentieren, Fotos zu machen oder aufräumen.
6. Verhalten bei Begegnung mit Tätern
Falls Sie einen Einbrecher auf frischer Tat antreffen:
- Machen Sie sich bemerkbar (z. B. laut rufen)
- Verlassen Sie umgehend und sicher das Haus
Eigenschutz geht vor – setzen Sie alles daran, sich selbst nicht in Gefahr zu bringen.